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Hausordnung

Kostenloses Formular zum Download

Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben der Mitbewohner:innen des Hauses und enthält Rechte und Pflichten. Die Hausordnung ist für jede:n Bewohner:in verpflichtend und jede:r Mieter:in muss sie kennen und befolgen. Alle Mieter:innen müssen gleichbehandelt werden, niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden (z.B. aufgrund der Lage oder Größe der Wohnung).
Wenn die Hausordnung nicht dem Mietvertrag beiliegt, müssen Vermieter:innen sie z.B. im Treppenhaus aushängen. Was in eine Hausordnung reingehört, ist Vermietersache.
Hausordnung
Die folgenden Musterformulare stellen wir kostenlos zum Download zur Verfügung.
Hausordnung (PDF)
Die Hausordnung: Was man von Mieter:innen erwarten darf

Muster Hausordnung: Individuell erstellen

Im gemeinsamen Interesse sämtlicher Bewohner:innen dieses Hauses in Bezug auf ein gemeinschaftliches Miteinander und im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Behandlung des Miethauses und der dazugehörigen Gemeinschaftsanlagen verpflichten sich alle Mitbewohner:innen, nachfolgende Hausordnung zu beachten.

Obhuts- und Sorgfaltspflichten
Die Hauseingangs- und Hoftür soll grundsätzlich geschlossen sein. Zwischen 22.00 Uhr und 06.00 sind diese Türen abzuschließen. Ebenfalls sind die zum Haus gehörenden Garagentore geschlossen zu halten. Die Zufahrten zu den Garagen und Stellplätzen sind grundsätzlich freizuhalten.
Durch die Abflussleitungen - insbesondere Bad, Küche und WC - dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Sondermüll.
Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in der Wohnung oder den Kellern einschließlich der Flure ist nicht gestattet.
Soweit es für die Hausbewohner:innen erkennbar und feststellbar ist, sind die Eigentümer:in (Verwalter:in) schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Keller- und Dachbereich, Aufzug und über Schäden an der Heizungsanlage zu informieren.

Ruhezeiten
Die Hausbewohner:innen sollen sich so verhalten, dass ihre Mitbewohner:innen nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört werden.
Besonders an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen zwischen 13.00 und 15.00 und 22.00 und 08.00 Uhr ist Lärm, der aus der eigenen Wohnung dringt, zu vermeiden. In dieser Zeit ist das Musizieren verboten.
Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.

Reinigung
Die Reinigung der Gemeinschafts- und Verkehrsflächen wird durch die Mieter:innen durchgeführt.
Die Reinigung der Etagentreppen, der Treppenpodeste und der Treppenhausfenster ist wöchentlich, im Wechsel mit den anderen Hausbewohner:innen, durchzuführen. Die Reinigung der Haus- und der Kellerflure wird im wöchentlichen Wechsel der Mietparteien durchgeführt.

Müll
Die Mieter:innen des Hauses stellen vor Leerung der Mülltonnen die Behälter im Wechsel an den dafür vorgesehenen Abholplatz und bringen die geleerte Mülltonne an ihren ursprünglichen Platz zurück.
Der Abstellplatz für die Mülltonne ist durch den:die Mieter:innen, die jeweils für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen verantwortlich sind, sauber zu halten.
Bitte achte besonders - entsprechend den behördlichen Vorschriften - auf die ordnungsgemäße Trennung des Mülls.

Schnee- und Glatteisbeseitigung
Die Schnee- und Glatteisbeseitigung erfolgt im Wechsel der Mieter:innen des Hauses. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Zeiten, ab und bis zu welcher Uhrzeit geräumt werden muss, sind unbedingt einzuhalten. Ist ein:e Bewohner:in des Hauses nicht in der Lage, zu den erforderlichen Zeiten zu räumen, hat er:sie eine:n Vertreter:in zu stellen.

Treppenhaus und Kellerflure
Im Treppenhaus und im Kellerflur dürfen keine Fahrräder oder Krafträder (z. B. Mopeds, Mofas) abgestellt werden.
Kinderwagen können auf den dafür vorgesehen Platz im Treppenhaus abgestellt werden.
Treppenhaus-, Dach- und Kellerfenster sind bei Regen oder Sturm zu schließen.

Hauseingangs- und Wohnungstüren, Klingelschilder
Das Anbringen von selbstgestalteten Schildern an die Eingangs- oder Wohnungs-türen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den:die Hauseigentümer:in (Verwalter:in) gestattet. Der:die Hauseigentümer:in (Verwalter:in) stellt bei Bedarf einheitliche Namensschilder für die Klingel-/Sprechanlage und die Briefkästen zur Verfügung.

Waschkeller
Die Benutzung des Waschkellers ist zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr gestattet. Die Benutzung erfolgt im Wechsel mit den übrigen Hausbewohner:innen. Sollte keine Einigung zwischen den Hausbewohner:innen über die Benutzungszeiten erfolgen, wird der:die Eigentümer:in (Verwalter:in) einen “Waschplan” aufstellen.

Grillen
Das Grillen auf den Balkonen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet. Nimm bitte auch hier Rücksicht auf deine Mitbewohner:innen. Das Grillen auf den zum Haus gehörenden Freiflächen ist nicht gestattet.
seit 18.11.2019