Wohnung in Gföhl
Gföhl VI/1 - LZ 2440 - Top 101
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- Gesamtmiete
- 942,40 €
- Zimmer
- 3
- Fläche
- 78.19 m²
27 Aufrufe
Objekt-ID: 35422190
Objekttyp: | Wohnung |
Zimmer: | 3 |
Größe: | 78.19 m² |
Frei ab: | keine Angabe |
Immobilie
Objektbeschreibung
Die Wohnhausanlage umfasst insgesamt 17 Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 49 m² – 78 m² in Miete mit Kaufoption.
Folgende Punkte sind hervorzuheben:
Terrasse mit teilweise Eigengarten bzw. Balkon
PKW-Stellplatz im Carport mit einer Leerverrohrung für eine E-Ladestation
9 ungedeckte Besucherparkplätze
Einstellräume für Fahrräder und Kinderwägen
Aufzug
Fußbodenheizung mit Fernwärme
Kontrollierte Wohnraumlüftung
PV Anlage mit Nutzung für Warmwasserversorgung
Glasfaseranschluss
Außenrollläden
hochwertige Parkettböden und Fliesen
Die Wohnhausanlage wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 fertiggestellt und übergeben.
Eine individuelle Gestaltung des Finanzierungsbeitrages ist möglich. Bitte um Kontaktaufnahme. Gerne berechnen wir Ihnen auch, ob ein Wohnzuschuss möglich wäre.
Da es sich um eine durch das Land NÖ geförderte Wohnhausanlage handelt, kann auch nach Möglichkeit ein Wohnzuschuss beantragt werden. Die Höhe des Wohnzuschusses ist abhängig vom Einkommen bzw. von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen. Wenn Sie sich den Wohnzuschuss berechnen lassen möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns.
Weiters gibt es folgende Förderungsrichtlinien vom Land NÖ, welche bei einer geförderten Mietwohnung Voraussetzung sind:
Hauptwohnsitz in der Wohnung
Österreichischer Staatsbürger oder EWR-Staatsbürger
Einkommensgrenze: 1 Person – € 50.000,- NETTO Jahreseinkommen
Einkommensgrenze: 2 Personen – € 70.000,- NETTO Jahreseinkommen
Für jede weitere Person zusätzlich € 10.000,- NETTO Jahreseinkommen
Folgende Punkte sind hervorzuheben:
Terrasse mit teilweise Eigengarten bzw. Balkon
PKW-Stellplatz im Carport mit einer Leerverrohrung für eine E-Ladestation
9 ungedeckte Besucherparkplätze
Einstellräume für Fahrräder und Kinderwägen
Aufzug
Fußbodenheizung mit Fernwärme
Kontrollierte Wohnraumlüftung
PV Anlage mit Nutzung für Warmwasserversorgung
Glasfaseranschluss
Außenrollläden
hochwertige Parkettböden und Fliesen
Die Wohnhausanlage wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 fertiggestellt und übergeben.
Eine individuelle Gestaltung des Finanzierungsbeitrages ist möglich. Bitte um Kontaktaufnahme. Gerne berechnen wir Ihnen auch, ob ein Wohnzuschuss möglich wäre.
Da es sich um eine durch das Land NÖ geförderte Wohnhausanlage handelt, kann auch nach Möglichkeit ein Wohnzuschuss beantragt werden. Die Höhe des Wohnzuschusses ist abhängig vom Einkommen bzw. von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen. Wenn Sie sich den Wohnzuschuss berechnen lassen möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns.
Weiters gibt es folgende Förderungsrichtlinien vom Land NÖ, welche bei einer geförderten Mietwohnung Voraussetzung sind:
Hauptwohnsitz in der Wohnung
Österreichischer Staatsbürger oder EWR-Staatsbürger
Einkommensgrenze: 1 Person – € 50.000,- NETTO Jahreseinkommen
Einkommensgrenze: 2 Personen – € 70.000,- NETTO Jahreseinkommen
Für jede weitere Person zusätzlich € 10.000,- NETTO Jahreseinkommen
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