Wohnung in Bad Schallerbach
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- Gesamtmiete
- 686,22 €
- Zimmer
- 2
- Fläche
- 42.75 m²
10 Aufrufe
Objekt-ID: 35579330
Objekttyp: | Wohnung |
Zimmer: | 2 |
Größe: | 42.75 m² |
Frei ab: | keine Angabe |
Immobilie
Objektbeschreibung
In unserer Grande Dame im Herzen von Bad Schallerbach steht diese erstklassige Neubau-Wohnungen Top 8 zur Verfügung. Diese wunderschöne Wohnung liegt im 1. Obergeschoss und hat eine westliche Ausrichtung. Mit einer Wohnfläche von ca. 42,75 m² bietet sie hervorragend Platz für gemütliches Wohnen. Aufgeteilt ist die Wohnung in Vorraum, Badezimmer mit Dusche, WC und Waschmaschinenanschluss, Schlafzimmer, Koch-/Ess-/Wohnbereich und einer Terasse. Weiters stehen allgemeine Nutzflächen (Fahrradabstellplatz, Trockenraum) und ein Kellerabteil zur Verfügung. Das gesamte Objekt ist barrierefrei durch einen modernen Lift vom Keller bis zum obersten Geschoss. Bei Verfügbarkeit kann auch gerne ein Parkplatz dazu gemietet werden.Mietzins inkl. USt.
Miete EUR 549,42
Betriebskosten EUR 91,20
Heizkosten EUR 45,60
Gesamt EUR 686,22
Kaution EUR 2.058,66HöhepunkteWunderschöne Wohnung mit TerrasseHelle, lichtdurchflutete RäumeLiftKellerabteilQualitative BauweiseFußbodenheizungFÖRDERUNGSRICHTLINIENDa das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:1. Das Jahreshaushaltseinkommen einer förderbaren darf bei einer Person nicht mehr als 50.000 Euro und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000 Euro betragen.Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers erhöht sich der Betrag um jeweils 7.500 Euro oder um jeweils 8.500 Euro, wenn die Person erheblich behindert ist und aus diesem Grund erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, erhöhen sich die Einkommensgrenzen jeweils um 7.500 Euro oder 8.500 Euro, wenn für das Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:Österreichischer Staatsbürger/in oderStaatsbürger/in eines EWR-Staates oderBesitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <350m
Apotheke <400m
Krankenhaus <550m
Klinik <9.575m
Kinder & Schulen
Schule <525m
Kindergarten <300m
Nahversorgung
Supermarkt <375m
Bäckerei <325m
Einkaufszentrum <7.050m
Sonstige
Bank <275m
Geldautomat <275m
Post <275m
Polizei <225m
Verkehr
Bus <25m
Autobahnanschluss <4.425m
Bahnhof <150m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Miete EUR 549,42
Betriebskosten EUR 91,20
Heizkosten EUR 45,60
Gesamt EUR 686,22
Kaution EUR 2.058,66HöhepunkteWunderschöne Wohnung mit TerrasseHelle, lichtdurchflutete RäumeLiftKellerabteilQualitative BauweiseFußbodenheizungFÖRDERUNGSRICHTLINIENDa das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:1. Das Jahreshaushaltseinkommen einer förderbaren darf bei einer Person nicht mehr als 50.000 Euro und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000 Euro betragen.Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers erhöht sich der Betrag um jeweils 7.500 Euro oder um jeweils 8.500 Euro, wenn die Person erheblich behindert ist und aus diesem Grund erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, erhöhen sich die Einkommensgrenzen jeweils um 7.500 Euro oder 8.500 Euro, wenn für das Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:Österreichischer Staatsbürger/in oderStaatsbürger/in eines EWR-Staates oderBesitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <350m
Apotheke <400m
Krankenhaus <550m
Klinik <9.575m
Kinder & Schulen
Schule <525m
Kindergarten <300m
Nahversorgung
Supermarkt <375m
Bäckerei <325m
Einkaufszentrum <7.050m
Sonstige
Bank <275m
Geldautomat <275m
Post <275m
Polizei <225m
Verkehr
Bus <25m
Autobahnanschluss <4.425m
Bahnhof <150m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
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