Wohnung in Villach
Erstbezug Garconiere nach Sanierung zum 01.01.2025
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- Gesamtmiete
- 500 €
- Zimmer
- 1
- Fläche
- 28 m²
41 Aufrufe
Objekt-ID: 36065763
Objekttyp: | Wohnung |
Zimmer: | 1 |
Größe: | 28.00 m² |
Frei ab: | keine Angabe |
Immobilie
Objektbeschreibung
Einzimmerwohnung 2023/2024 saniert wartet auf Erstbezug zum 01.01.2025 durch langfristigen Mieter / Mieterin.
Ideal für Bahnvielfahrer, da direkt am Hauptbahnhof Villach mit seinem Busbahnhof
Durch Anordnung der Wohnung nach Westen ausgerichtet deutlich ruhigeres Wohnen als wenn die Wohnung zum Bahnhofplatz blicken wüdre.
Der Wohn-/ Schlafraum wird nach mit einem kleinen Windfang in dem ein Waschmaschienenplatz eingebaut wurde erschlossen.
Die Dusche mit Waschbecken und WC besitzt eine niedrige Duschtasse und Schwingtüren.
Die kleine Küchenzeile ist mit Microwelle und 2-Platten-Herd neben dem Kühlschrank und Spüle und kleiner Spülmaschine für Singles sehr praktisch ausgestattet. (Siehe Fotos)
Neben dem Küchenbereich hat der Wohn-/ Schlafraum 2 ebenso große Fenster die mit Lamellenjalosien verschattet werden können.
Kein Balkon!
Entfernungen: Apotheke 150m, Arzt 300m, Krankenhaus 850m, Bäckerei 50 m, Supermarkt 200m, Einkaufszentrum 550 m, Bank 50 m, Polizei 450m, Busbahnhof Villach 100m, Bahnhof Villach 150 m, Hauptplatz Villach (Zentrum Villach, Fußgängerzone) 500m
HINWEIS:
Die nachstehend erläuterte "Zweitwohnungssteuer" ist nicht im Miete oder Nebenkosten enthalten, weil sie vom Mieter geleistet werden muss:
Neben den Abgaben wie Grundsteuer etc. sind auch möglich *= Abgaben nach dem Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetzes - K-ONTG bzw. der entsprechenden Verordnung des Villacher Stadtrates und gleichartig dem Kärntner Zweitwohnsitzabgabegesetz - K-ZWAG bzw. der entsprechenden Verordnung des Villacher Stadtrates sind bislang nicht enthalten, können aber bei Nichtzutreffen der Ausschlusskriterien seitens der Stadt Villach erhoben werden. Abgabenpflichtig ist dabei grundsätzlich der Mieter. Die Abgabe kann seitens der Stadt Villach auch über den Vermieter erhoben bzw. beigetrieben werden.
Die Vermieterin / Der Vermieter planen den Verkauf der Wohnung im vermieteten Zustand. Ihr Kündigungsschutz im Verkaufsfall wird von uns beachtet und ggf. mit Ihnen verhandelt!
Dies ist der Mieterin / dem Mieter bekannt und Sie sind mit der Vereinbarung von Besichtiungsterminen einverstanden!
Achtung - Verkauf der Wohnung wird zum 01.01.2025 erfolgen - soweit Mietvertrag besteht wird dieser an den neuen Eigentümer weiter gegeben. !!
Ideal für Bahnvielfahrer, da direkt am Hauptbahnhof Villach mit seinem Busbahnhof
Durch Anordnung der Wohnung nach Westen ausgerichtet deutlich ruhigeres Wohnen als wenn die Wohnung zum Bahnhofplatz blicken wüdre.
Der Wohn-/ Schlafraum wird nach mit einem kleinen Windfang in dem ein Waschmaschienenplatz eingebaut wurde erschlossen.
Die Dusche mit Waschbecken und WC besitzt eine niedrige Duschtasse und Schwingtüren.
Die kleine Küchenzeile ist mit Microwelle und 2-Platten-Herd neben dem Kühlschrank und Spüle und kleiner Spülmaschine für Singles sehr praktisch ausgestattet. (Siehe Fotos)
Neben dem Küchenbereich hat der Wohn-/ Schlafraum 2 ebenso große Fenster die mit Lamellenjalosien verschattet werden können.
Kein Balkon!
Entfernungen: Apotheke 150m, Arzt 300m, Krankenhaus 850m, Bäckerei 50 m, Supermarkt 200m, Einkaufszentrum 550 m, Bank 50 m, Polizei 450m, Busbahnhof Villach 100m, Bahnhof Villach 150 m, Hauptplatz Villach (Zentrum Villach, Fußgängerzone) 500m
HINWEIS:
Die nachstehend erläuterte "Zweitwohnungssteuer" ist nicht im Miete oder Nebenkosten enthalten, weil sie vom Mieter geleistet werden muss:
Neben den Abgaben wie Grundsteuer etc. sind auch möglich *= Abgaben nach dem Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetzes - K-ONTG bzw. der entsprechenden Verordnung des Villacher Stadtrates und gleichartig dem Kärntner Zweitwohnsitzabgabegesetz - K-ZWAG bzw. der entsprechenden Verordnung des Villacher Stadtrates sind bislang nicht enthalten, können aber bei Nichtzutreffen der Ausschlusskriterien seitens der Stadt Villach erhoben werden. Abgabenpflichtig ist dabei grundsätzlich der Mieter. Die Abgabe kann seitens der Stadt Villach auch über den Vermieter erhoben bzw. beigetrieben werden.
Die Vermieterin / Der Vermieter planen den Verkauf der Wohnung im vermieteten Zustand. Ihr Kündigungsschutz im Verkaufsfall wird von uns beachtet und ggf. mit Ihnen verhandelt!
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Lage
Bahnhoflatz9500 Villach
Villach
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 7,96 €/m² in Villach.
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