
Wohnung in Perg
Moderne Wohnung in zentraler Lage von Perg – Ihr neues Zuhause wartet!
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- Gesamtmiete
- 1.020,47 €
- Zimmer
- 4
- Fläche
- 101.04 m²
1 Aufrufe
Objekt-ID: 36923945
Objekttyp: | Wohnung |
Zimmer: | 4 |
Größe: | 101.04 m² |
Frei ab: | keine Angabe |
Immobilie
Objektbeschreibung
Absolute Rarität! Zentral, hell und neu! 101 m² große sanierte Wohnung ab sofort verfügbarEdle Ausstattung mit Parkett- und FliesenbödenZeitgemäße Neubauküche mit großzügigem StauraumLichtdurchflutetes Badezimmer mit Blick auf den Hauptplatz von PergPraktischer Abstellraum direkt in der WohnungZwei geräumige Schlafzimmer (ca. 14 m² und ca. 16 m²)Vielseitiges Wohnzimmer mit großzügigen ca. 28 m²Zusätzliches Kellerabteil mit ca. 16 m²Ein echtes Highlight für alle, die zentral und komfortabel wohnen möchten!Der Heizwärmebedarf fällt in die Klasse C und beträgt 74,09 kWh/m²a.
Gesamtmiete:
EUR 1.020,47 inkl. MwSt., inkl. Betriebskosten, inkl. Heizkosten (Fernwärme)Die Betriebskosten in der Höhe von Euro 161,16 und die Heizkosten in der Höhe von Euro 151,56 sind im Mietpreis inbegriffen.Kaution:
EUR 3.000,-
Provisionsfrei für den MieterWir ersuchen Sie die freiwillige Mieterselbstauskunft ordnungsgemäß auszufüllen.Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1281 oder 1299.Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn derImmobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Gesamtmiete:
EUR 1.020,47 inkl. MwSt., inkl. Betriebskosten, inkl. Heizkosten (Fernwärme)Die Betriebskosten in der Höhe von Euro 161,16 und die Heizkosten in der Höhe von Euro 151,56 sind im Mietpreis inbegriffen.Kaution:
EUR 3.000,-
Provisionsfrei für den MieterWir ersuchen Sie die freiwillige Mieterselbstauskunft ordnungsgemäß auszufüllen.Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1281 oder 1299.Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn derImmobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <500m
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Kinder & Schulen
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Nahversorgung
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Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
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Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
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