Erdgeschosswohnung in Wiener Neustadt
Top-sanierte Wohnung in historischem Stadthaus
auf der Karte ansehenUmzugskosten berechnen
- Kaufpreis
- 249.000 €
- Zimmer
- 3
- Fläche
- 70.75 m²
30 Aufrufe
Objekt-ID: 35436782
Objekttyp: | Erdgeschosswohnung |
Zimmer: | 3 |
Größe: | 70.75 m² |
Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
Kaufpreis: | 249.000 € |
Preis/m²: | 3.519,43 € |
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Immobilie
Objektbeschreibung
Highlights:• Top-sanierter, historischer Erstbezug
• sehr gute Raumaufteilung
• helle Wohnflächen
• Abstellräume
• Abstellplatz vor dem Haus
• sehr gute InfrastrukturDie kürzlich sanierte 3-Zimmer-Erdgeschosswohnung wird über ein kleines Vorhaus betreten. Im Eingangsbereich der Wohnung befinden sich zwei Abstellräume sowie WC und Zugang zum Badezimmer. Der große, mittig ausgerichtete und helle Wohnraum ist mit einer hochwertigen Küche (XXX-Lutz) ausgestattet und bietet Platz für einen Essbereich und eine kleinere Sitzgruppe. Angeschlossen befinden sich zwei Räume, die als Schlafzimmer oder aber auch als Arbeits-, oder Kinderzimmer genutzt werden können. Durch die ostseitige Ausrichtung ist die Wohnung hell und freundlich. Die historisch bedingt dicken Mauern schaffen gerade in den heißen Tagen des Jahres ein angenehmes Raumklima.Für die Sanierung wurden durchgängig hochwertige Materialien verwendet. Im Jahr 2017/2018 wurden sämtliche Leitungen erneuert.Vor dem Gebäude steht auch ein Stellplatz zur Verfügung, der im Kaufpreis inkludiert ist.Raumaufteilung:• Wohnküche: 24,51 m²
• Zimmer 1: 10,29 m²
• Zimmer 2: 12,09 m²
• Bad: 7,70 m²
• WC: 2,65 m²
• Vorraum: 6,43 m²
• AR 1: 3,99 m²
• AR 2: 3,09 m²Stellplatz: 15,21 m²Die Betriebskosten werden dzt. auf ca. €2,- zzgl. 10 % USt. geschätzt.Hinweis: Temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum• Der Kaufvertrag für die Liegenschaft / der Pfandbestellungsvertrag wurden nach dem 31. März 2024 geschlossen.
• Der Antrag auf Eintragung langt im Grundbuch zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 ein. Die Gebührenbefreiung gilt daher temporär für zwei Jahre.
Für einen Antrag, der vor dem 1. Juli 2024 bei Grundbuchsgericht eingelangt ist, gilt die Befreiung nicht. Wenn daher eine Vormerkung des Eigentumsrechts vor dem 1. Juli 2024 einlangt, und die Rechtfertigung danach, dann ist nur die Rechtfertigung befreit. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung: bei einem Einlangen vor dem 1. Juli 2024 ist die Gebühr nach Tarifpost 9 lit. b Z 5 GGG (0,6 Prozent) zu entrichten, wenn die Eintragung im angemerkten Rang nach dem 30. Juni 2024 erfolgt, so kann diese befreit sein.
• Die erworbene Wohnung oder das Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses, das durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden soll sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden.
Wird das Eigenheim erst errichtet, muss es innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens fünf Jahren ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, sonst fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.
• Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.
• Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung.
• Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <7.500m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Höhere Schule <500m
Universität <3.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <1.000m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <2.500m
Bahnhof <1.000m
Flughafen <2.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
• sehr gute Raumaufteilung
• helle Wohnflächen
• Abstellräume
• Abstellplatz vor dem Haus
• sehr gute InfrastrukturDie kürzlich sanierte 3-Zimmer-Erdgeschosswohnung wird über ein kleines Vorhaus betreten. Im Eingangsbereich der Wohnung befinden sich zwei Abstellräume sowie WC und Zugang zum Badezimmer. Der große, mittig ausgerichtete und helle Wohnraum ist mit einer hochwertigen Küche (XXX-Lutz) ausgestattet und bietet Platz für einen Essbereich und eine kleinere Sitzgruppe. Angeschlossen befinden sich zwei Räume, die als Schlafzimmer oder aber auch als Arbeits-, oder Kinderzimmer genutzt werden können. Durch die ostseitige Ausrichtung ist die Wohnung hell und freundlich. Die historisch bedingt dicken Mauern schaffen gerade in den heißen Tagen des Jahres ein angenehmes Raumklima.Für die Sanierung wurden durchgängig hochwertige Materialien verwendet. Im Jahr 2017/2018 wurden sämtliche Leitungen erneuert.Vor dem Gebäude steht auch ein Stellplatz zur Verfügung, der im Kaufpreis inkludiert ist.Raumaufteilung:• Wohnküche: 24,51 m²
• Zimmer 1: 10,29 m²
• Zimmer 2: 12,09 m²
• Bad: 7,70 m²
• WC: 2,65 m²
• Vorraum: 6,43 m²
• AR 1: 3,99 m²
• AR 2: 3,09 m²Stellplatz: 15,21 m²Die Betriebskosten werden dzt. auf ca. €2,- zzgl. 10 % USt. geschätzt.Hinweis: Temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum• Der Kaufvertrag für die Liegenschaft / der Pfandbestellungsvertrag wurden nach dem 31. März 2024 geschlossen.
• Der Antrag auf Eintragung langt im Grundbuch zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 ein. Die Gebührenbefreiung gilt daher temporär für zwei Jahre.
Für einen Antrag, der vor dem 1. Juli 2024 bei Grundbuchsgericht eingelangt ist, gilt die Befreiung nicht. Wenn daher eine Vormerkung des Eigentumsrechts vor dem 1. Juli 2024 einlangt, und die Rechtfertigung danach, dann ist nur die Rechtfertigung befreit. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung: bei einem Einlangen vor dem 1. Juli 2024 ist die Gebühr nach Tarifpost 9 lit. b Z 5 GGG (0,6 Prozent) zu entrichten, wenn die Eintragung im angemerkten Rang nach dem 30. Juni 2024 erfolgt, so kann diese befreit sein.
• Die erworbene Wohnung oder das Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses, das durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden soll sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden.
Wird das Eigenheim erst errichtet, muss es innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens fünf Jahren ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, sonst fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.
• Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.
• Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung.
• Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / EntfernungenGesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <7.500m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Höhere Schule <500m
Universität <3.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <1.000m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <2.500m
Bahnhof <1.000m
Flughafen <2.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
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Lage
2700 Wiener NeustadtWiener Neustadt
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 3.844,36 €/m² in Wiener Neustadt.
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