Sonstige zum kaufen in Neupetershain
Einzigartiges Projekt: Entweihte Kirche mit positiver Bauvoranfrage zur Wohnnutzung
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- Kaufpreis
- 148.000 €
- Zimmer
- 5
- Fläche
- 250 m²
30 Aufrufe
Objekt-ID: 35281037
Objekttyp: | Sonstige |
Zimmer: | 5 |
Größe: | 250.00 m² |
Grundstücksfläche: | 3.807,00 m² |
Verfügbar ab: | sofort |
Preise & Kosten
Kaufpreis: | 148.000 € |
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Provision: | Ja |
Preis/m²: | 592,00 € |
Immobilie
Baujahr: | 1960 |
Energieausweis: | Energieausweis nicht notwendig (Denkmalschutz) |
Objektbeschreibung
Eine absolute Rarität: Eine bereits entweihte Kirche mit positiver Bauvoranfrage, welche am 29.05.2020 erteilt wurde, wird nun zum Verkauf angeboten.
Das zwischen 1957 und 1960 in Massivbauweise erbaute Kirchengebäude samt Glockenturm befindet sich auf einem über 3.800 m² großen Grundstück.
Das Grundstück teilt sich in 3 Flurstücke auf:
1. Gebäude- und Gebäudenebenfläche: 847 m² (Hierauf befindet sich die Kirche)
2. Gartenland: 798 m² (befindet sich hinter der Kirche)
3. Landwirtschaftliche Fläche: 2.162 m² (dieses befindet sich straßenseitig direkt rechts neben dem Kirchengebäude)
Ohne dies mit dem Bauamt geprüft zu haben, könnte dieses Grundstück sicherlich mit Wohnbebauung bebaut werden, wie die Flurstücke daneben. Baurechtlich gilt hier der §34 BauGB, welcher besagt, dass sich die geplante Bebauung nach der Umgebungsbebauung (hier Wohnbebauung) richtet. Dies war ebenfalls die rechtliche Grundlage für die positive Genehmigung der Bauvoranfrage zur Umnutzung der Kirche zu Wohnzwecken.
Denkmalschutz besteht nicht.
Das zwischen 1957 und 1960 in Massivbauweise erbaute Kirchengebäude samt Glockenturm befindet sich auf einem über 3.800 m² großen Grundstück.
Das Grundstück teilt sich in 3 Flurstücke auf:
1. Gebäude- und Gebäudenebenfläche: 847 m² (Hierauf befindet sich die Kirche)
2. Gartenland: 798 m² (befindet sich hinter der Kirche)
3. Landwirtschaftliche Fläche: 2.162 m² (dieses befindet sich straßenseitig direkt rechts neben dem Kirchengebäude)
Ohne dies mit dem Bauamt geprüft zu haben, könnte dieses Grundstück sicherlich mit Wohnbebauung bebaut werden, wie die Flurstücke daneben. Baurechtlich gilt hier der §34 BauGB, welcher besagt, dass sich die geplante Bebauung nach der Umgebungsbebauung (hier Wohnbebauung) richtet. Dies war ebenfalls die rechtliche Grundlage für die positive Genehmigung der Bauvoranfrage zur Umnutzung der Kirche zu Wohnzwecken.
Denkmalschutz besteht nicht.
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