Haus zum kaufen in Albaching
BIETERVERFAHREN - Großzügiges Grundstück in ruhiger Lage in Albaching/Berg
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- Kaufpreis
- 1 €
- Zimmer
- 6
- Fläche
- 200 m²
3 Aufrufe
Objekt-ID: 35771465
Objekttyp: | Keine Angabe |
Zimmer: | 6 |
Größe: | 200.00 m² |
Grundstücksfläche: | 901,00 m² |
Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
Kaufpreis: | 1 € |
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Provision: | Ja |
Preis/m²: | 0,01 € |
Immobilie
Baujahr: | 1968 |
Energieausweis: | Bedarfsausweis |
Endenergiebedarf: | 360,50 kWh/(m²*a) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Objektbeschreibung
Sehr geehrte Interessenten,
wir verkaufen das Haus/Grundstück im Bieterverfahren.
Das Wichtigste vorab: Das Immobilienbieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung. Gegen Gebot heißt einfach nur, dass Sie als Interessent ein Gebot für dieses Haus abgeben. Beim Bieterverfahren besteht für den Verkäufer kein Zwang das Höchstgebot anzunehmen.
Dieses Verfahren bietet Ihnen die Möglichkeit zum Marktpreis oder einem von Ihnen bestimmten Kaufpreis zu kaufen. Der Eigentümer sieht an einem Termin die tatsächlich vorhandene Nachfrage und erhofft sich über entsprechende Gebote zum Marktpreis und einer raschen Abwicklung zu gelangen. Er braucht aber auch die Sicherheit ein Höchstgebot ablehnen zu können, um nicht zu jedem Preis verkaufen zu müssen, wie bei Auktionen und Versteigerungen. Gehen Sie aufgrund dessen jedoch nicht davon aus, dass der Eigentümer unter Verkaufs-druck steht.
Es werden alle Gebote an den Verkäufer weiteregegeben. Am Ende des Verfahrens steht kein Zuschlag, sondern eine ganz normale notarielle Kaufabwicklung zum Höchstgebot, wenn der Eigentümer dieses akzeptiert. Selbstverständlich werden alle, die Gebote abgegeben haben und nicht zum Zuge gekommen sind von uns informiert.
wir verkaufen das Haus/Grundstück im Bieterverfahren.
Das Wichtigste vorab: Das Immobilienbieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung. Gegen Gebot heißt einfach nur, dass Sie als Interessent ein Gebot für dieses Haus abgeben. Beim Bieterverfahren besteht für den Verkäufer kein Zwang das Höchstgebot anzunehmen.
Dieses Verfahren bietet Ihnen die Möglichkeit zum Marktpreis oder einem von Ihnen bestimmten Kaufpreis zu kaufen. Der Eigentümer sieht an einem Termin die tatsächlich vorhandene Nachfrage und erhofft sich über entsprechende Gebote zum Marktpreis und einer raschen Abwicklung zu gelangen. Er braucht aber auch die Sicherheit ein Höchstgebot ablehnen zu können, um nicht zu jedem Preis verkaufen zu müssen, wie bei Auktionen und Versteigerungen. Gehen Sie aufgrund dessen jedoch nicht davon aus, dass der Eigentümer unter Verkaufs-druck steht.
Es werden alle Gebote an den Verkäufer weiteregegeben. Am Ende des Verfahrens steht kein Zuschlag, sondern eine ganz normale notarielle Kaufabwicklung zum Höchstgebot, wenn der Eigentümer dieses akzeptiert. Selbstverständlich werden alle, die Gebote abgegeben haben und nicht zum Zuge gekommen sind von uns informiert.
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