Sonstige zum kaufen in Starnberg
„Häusl“ im Dornröschenschlaf mit großartigem Ausblick in unmittelbarer Nähe zur Maisinger Schlucht
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- Kaufpreis
- 960.000 €
- Zimmer
- 5
- Fläche
- 117 m²
8 Aufrufe
Objekt-ID: 36506595
Objekttyp: | Sonstige |
Zimmer: | 5 |
Größe: | 117.00 m² |
Grundstücksfläche: | 789,00 m² |
Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
Kaufpreis: | 960.000 € |
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Provision: | Ja |
Preis/m²: | 8.205,13 € |
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Immobilie
Baujahr: | 1954 |
Befeuerungsart: | Strom |
Energieausweis: | Bedarfsausweis |
Endenergiebedarf: | 411,70 kWh/(m²*a) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Objektbeschreibung
Ein "Häusl" im Dornröschenschlaf mit großartigem Ausblick…
In absolut ruhiger und unmittelbarer Lage zur schönen Maisinger Schlucht gelegen, verfügt dieses Haus über fünf Zimmer mit gesamt ca. 117 m² Wohnfläche. Das Grundstück misst ca. 789 m² mit leichter Süd-West Ausrichtung und bietet sowohl vom Freisitz im Erdgeschoss als auch vom Balkon einen wunderschönen Blick über den Garten in Richtung Maisinger Schlucht. Rundum ein Platz an dem es sich bestens leben lässt!
Das Einfamilienhaus wurde 1954 in Massivbauweise erstellt und ist seit vielen Jahren nicht mehr bewohnt. Um das Haus in einen zeitgemäßen Zustand zu bringen, sind daher Sanierungsarbeiten wie Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster, energetische Dämmung sowie Reparaturen am Dach und Balkon durchzuführen.
Mit der Stadt Starnberg und dem Landratsamt Starnberg als letztendlich entscheidende Behörde wurde die Sanierung des Hauses mit Eingriff in die Statik wie auch die Neubebauung des Grundstücks mit zwei Baukörpern abgeklärt. Die Stadt Starnberg hat beide Fragen positiv beschieden. Das Landratsamt Starnberg hat die Sanierung des Hauses im Rahmen der bestehenden Abmessungen positiv beschieden. Hierzu liegt ein genehmigter Bescheid des Landratsamtes Starnberg vor.
Die Neubebauung mit zwei Baukörpern wurde vom Landratsamt Starnberg abgelehnt, die Möglichkeit einer Neubebauung aber grundsätzlich bejaht. Hierzu müsste dann aber ein neuer Bauantrag bei der Stadt Starnberg gestellt werden. Wird der Bauantrag von der Stadt Starnberg positiv beschieden, wird dieser dann vom Landratsamt Starnberg entsprechend geprüft und beschieden.
Die Neubebauung mit zwei Baukörpern wurde vom Landratsamt Starnberg abgelehnt, die Möglichkeit einer Neubebauung aber grundsätzlich bejaht. Hierzu müsste dann aber ein neuer Bauantrag bei der Stadt Starnberg gestellt werden. Wird der Bauantrag von der Stadt Starnberg positiv beschieden, wird dieser dann vom Landratsamt Starnberg entsprechend geprüft und beschieden.
In absolut ruhiger und unmittelbarer Lage zur schönen Maisinger Schlucht gelegen, verfügt dieses Haus über fünf Zimmer mit gesamt ca. 117 m² Wohnfläche. Das Grundstück misst ca. 789 m² mit leichter Süd-West Ausrichtung und bietet sowohl vom Freisitz im Erdgeschoss als auch vom Balkon einen wunderschönen Blick über den Garten in Richtung Maisinger Schlucht. Rundum ein Platz an dem es sich bestens leben lässt!
Das Einfamilienhaus wurde 1954 in Massivbauweise erstellt und ist seit vielen Jahren nicht mehr bewohnt. Um das Haus in einen zeitgemäßen Zustand zu bringen, sind daher Sanierungsarbeiten wie Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster, energetische Dämmung sowie Reparaturen am Dach und Balkon durchzuführen.
Mit der Stadt Starnberg und dem Landratsamt Starnberg als letztendlich entscheidende Behörde wurde die Sanierung des Hauses mit Eingriff in die Statik wie auch die Neubebauung des Grundstücks mit zwei Baukörpern abgeklärt. Die Stadt Starnberg hat beide Fragen positiv beschieden. Das Landratsamt Starnberg hat die Sanierung des Hauses im Rahmen der bestehenden Abmessungen positiv beschieden. Hierzu liegt ein genehmigter Bescheid des Landratsamtes Starnberg vor.
Die Neubebauung mit zwei Baukörpern wurde vom Landratsamt Starnberg abgelehnt, die Möglichkeit einer Neubebauung aber grundsätzlich bejaht. Hierzu müsste dann aber ein neuer Bauantrag bei der Stadt Starnberg gestellt werden. Wird der Bauantrag von der Stadt Starnberg positiv beschieden, wird dieser dann vom Landratsamt Starnberg entsprechend geprüft und beschieden.
Die Neubebauung mit zwei Baukörpern wurde vom Landratsamt Starnberg abgelehnt, die Möglichkeit einer Neubebauung aber grundsätzlich bejaht. Hierzu müsste dann aber ein neuer Bauantrag bei der Stadt Starnberg gestellt werden. Wird der Bauantrag von der Stadt Starnberg positiv beschieden, wird dieser dann vom Landratsamt Starnberg entsprechend geprüft und beschieden.
Lage
82319 StarnbergStarnberg
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 10.538,46 €/m² in Starnberg.
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