
Reihenmittelhaus zum kaufen in Osterode am Harz
Sanierungsobjekt/Denkmalschutz: Reihenmittelhaus in Fachwerkbauweise
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- Kaufpreis
- 5.000 €
- Zimmer
- 5
- Fläche
- 200 m²
10 Aufrufe
Objekt-ID: 37040333
Objekttyp: | Reihenmittelhaus |
Zimmer: | 5 |
Größe: | 200.00 m² |
Grundstücksfläche: | 242,00 m² |
Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
Kaufpreis: | 5.000 € |
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Provision: | Nein |
Preis/m²: | 25,00 € |
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Immobilie
Baujahr: | 1750 |
Objektbeschreibung
Angeboten im Gebotsverfahren wird dieses denkmalgeschützte Reihenmittelhaus, welches sich in zentraler Lage von Osterode am Harz befindet. Es wurde in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts errichtet und besticht durch seine historische Fachwerkbauweise. Das dreigeschossige, teilweise unterkellerte Gebäude steht auf einem ca. 242 m² großen Grundstück. Zum Objekt gehört ein rückwärtig gelegener, von umliegenden Gebäuden umschlossener verwilderter Außenbereich.
Aufgrund des sehr schlechten baulichen Zustandes kann das zweite Obergeschoss und einzelne Räume im Obergeschoss nicht betreten werden, ein Wohnflächenaufmaß ist daher nicht erfolgt.
Das gesamte Fachwerk ist stark angegriffen. Eine Wohnnutzung ist derzeit nicht möglich und setzt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen voraus. Eine Besichtigung wird aufgrund der baulichen Mängel und Sicherheitsrisiken nicht angeboten.
Das Haus wurde in traditioneller Holzfachwerkbauweise errichtet, jedoch ist das Fachwerk stark geschädigt und sanierungsbedürftig. Die Umfassungswände bestehen aus Holzfachwerk mit Ausfachung, ebenso die Innenwände. Die Geschossdecken sind als Holzbalkendecken ausgeführt, die teils massive Schäden aufweisen. Besonders problematisch erscheinen die Schäden in der Holzbalkenlage sowie an der rückseitigen Außenwand. Das Gebäude besitzt ein Satteldach mit Ton-Dachziegeln. Die Treppen innerhalb des Hauses sind in einfachster Holzkonstruktion gehalten. Aufgrund der starken Abnutzung und baulichen Mängel sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig, um das Haus wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen.
Ein klassisches Badezimmer ist nicht vorhanden. Es gibt lediglich eine einfache Sanitärausstattung bestehend aus einem Waschbecken und einer Toilette. Eine vollwertige Badnutzung ist nur nach einer Sanierung möglich.
Die Elektroinstallation ist technisch veraltet, teilweise auf Putz verlegt und entspricht nicht modernen Standards. Die Beheizung erfolgt aktuell nur über Einzelöfen, eine zentrale Heizungsanlage fehlt. Zusätzlich sind die Räume stark vermüllt und zeigen erhebliche Gebrauchsspuren. Zudem ist die Raumaufteilung unvorteilhaft, da einige Zimmer nur durch andere Räume erreichbar sind (sog. "gefangene" Räume).
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG erfasst. Es besitzt eine geschichtliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung.
Es ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB.
Aufgrund des schlechten baulichen Zustands werden keine Besichtigungen angeboten. Weitere Bilder können elektronisch übersandt werden.
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Mitverkauft werden ggf. auf dem Grundstück befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten ...
Aufgrund des sehr schlechten baulichen Zustandes kann das zweite Obergeschoss und einzelne Räume im Obergeschoss nicht betreten werden, ein Wohnflächenaufmaß ist daher nicht erfolgt.
Das gesamte Fachwerk ist stark angegriffen. Eine Wohnnutzung ist derzeit nicht möglich und setzt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen voraus. Eine Besichtigung wird aufgrund der baulichen Mängel und Sicherheitsrisiken nicht angeboten.
Das Haus wurde in traditioneller Holzfachwerkbauweise errichtet, jedoch ist das Fachwerk stark geschädigt und sanierungsbedürftig. Die Umfassungswände bestehen aus Holzfachwerk mit Ausfachung, ebenso die Innenwände. Die Geschossdecken sind als Holzbalkendecken ausgeführt, die teils massive Schäden aufweisen. Besonders problematisch erscheinen die Schäden in der Holzbalkenlage sowie an der rückseitigen Außenwand. Das Gebäude besitzt ein Satteldach mit Ton-Dachziegeln. Die Treppen innerhalb des Hauses sind in einfachster Holzkonstruktion gehalten. Aufgrund der starken Abnutzung und baulichen Mängel sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig, um das Haus wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen.
Ein klassisches Badezimmer ist nicht vorhanden. Es gibt lediglich eine einfache Sanitärausstattung bestehend aus einem Waschbecken und einer Toilette. Eine vollwertige Badnutzung ist nur nach einer Sanierung möglich.
Die Elektroinstallation ist technisch veraltet, teilweise auf Putz verlegt und entspricht nicht modernen Standards. Die Beheizung erfolgt aktuell nur über Einzelöfen, eine zentrale Heizungsanlage fehlt. Zusätzlich sind die Räume stark vermüllt und zeigen erhebliche Gebrauchsspuren. Zudem ist die Raumaufteilung unvorteilhaft, da einige Zimmer nur durch andere Räume erreichbar sind (sog. "gefangene" Räume).
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG erfasst. Es besitzt eine geschichtliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung.
Es ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB.
Aufgrund des schlechten baulichen Zustands werden keine Besichtigungen angeboten. Weitere Bilder können elektronisch übersandt werden.
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Mitverkauft werden ggf. auf dem Grundstück befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten ...
Lage
37520 Osterode am HarzOsterode am Harz
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 19.217,40 €/m² in Osterode am Harz.
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