
Einfamilienhaus zum kaufen in Bodenwerder
Abriss-Objekt in Bodenwerder im Weserbergland
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- Kaufpreis
- 6.500 €
- Zimmer
- 5
- Fläche
- 1 m²
5 Aufrufe
Objekt-ID: 37106079
Objekttyp: | Einfamilienhaus |
Zimmer: | 5 |
Größe: | 1.00 m² |
Grundstücksfläche: | 297,00 m² |
Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
Kaufpreis: | 6.500 € |
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Provision: | Nein |
Preis/m²: | 6.500,00 € |
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Immobilie
Objektbeschreibung
Angeboten wird hier eine vormals als Wohn- und Geschäftshaus genutzte Liegenschaft in der Weserberglandstadt Bodenwerder. In Folge eines Brandfalls im rückwärtigen Bereich der Liegenschaft und des dadurch entstandenen Schadens wird die Liegenschaft als Abrissobjekt angesehen.
Am Rande der Fußgängerzone im Altstadtbereich von Bodenwerder stößt das Objekt im vorderen Bereich an die "Münchhausenstraße", im rückwärtigen Bereich verläuft die Straße "Corvinusgang", über die die Liegenschaft auch mit dem Auto erreicht werden kann.
An dieser Rückseite hat sich Anfang 2025 ein Brand entwickelt, der Teile der Rückseite, des Dachs und im Obergeschoss direkt oder auch "indirekt" durch die Löscharbeiten in nicht unerheblichem Ausmaß beschädigt bzw. beeinträchtigt hat.
Bereits vor dem Brand waren aus der im Wohnbereich befindlichen offenen Holztreppe die unteren Stufen seitlich zur Badezimmerwand ausgebrochen. Das Schadensbild lässt einen holzzerstörenden Pilz vermuten, ggf. liegt hier auch der Echte Hausschwamm vor. Auch die Stütze und die Holzzarge im anliegenden Badezimmer zeigen eine Auffälligkeit. Untersuchungen in diese Richtung wurden nicht unternommen. Der Zutritt zum Obergeschoss über die noch vorhandenen Treppenteile ist nur noch schwerlich möglich und wird aus Sicherheitsgründen Dritten nicht mehr gestattet. Eine andere Zuwegung ins Obergeschoss ist nicht vorhanden.
Der Gebäudekomplex besteht aus einem zweigeschossigen Hauptgebäude, welches sich in ein Vorderhaus mit Außenwänden vorwiegend in Fachwerk und einem Hinterhaus, dessen Außenwände überwiegend aus Ziegeln erstellt sind, aufteilt. Dem Hinterhaus hat sich ursprünglich vor dem Brandfall ein eingeschossiger Schuppen mit einem darin liegenden Öl-Tankraum, und in südlicher Richtung ein halboffener Holzunterstand angeschlossen.
Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes wurde über Jahre eine Fleischerei betrieben. Im Obergeschoss liegt ein Wohnbereich, dieser ist nur über die zur Fleischerei gehörige Verkehrsfläche zu erreichen und ist nicht in sich abgeschlossen. Offensichtlich wurde ein Zimmer im Obergeschoss als Räucherkammer genutzt. Das Dachgeschoss ist über eine L-förmigen Treppenlauf aus dem Flur des Wohnbereiches zugänglich. Dort befindet sich im Giebel zur Münchhausenstraße hin ein abgeteilter Abstell-Trockenraum, der Rest ist Bodenraum. In den Geschossebenen gibt es jeweils Höhenversprünge.
Bereits vor dem Brandfall war das Objekt teilweise verwahrlost und (stark) vermüllt. Am/im Objekt scheinen in den letzten 30 Jahren keine nennenswerte Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen gemacht worden zu sein, mit Ausnahme des Bades im OG. Von einer wieder Inbetriebnahme der Heizungsanlage war bereits vor dem Brand nicht auszugehen. Zudem können auch zur Funktionalität sämtlicher Ver- und Entsorgungsanlagen wie auch der (Strom-)Leitungen keine Aussage getroffen werden.
Der Bereich des Verkaufsobjekt ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (M) gem. §6 BauNVO dargestellt, ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist demzufolge nach § 34 BauGB zu beurteilen. Denkmalschutz besteht nach Auskunft des Landkreises Holzminden nicht.
Die Raumaufteilung sieht wie folgt aus:
Erdgeschoss: Vorraum, ehem. Ladenlokal, Flur 1, Diele, Kühlraum, Küche, Flur 2, ehem. Wursteküche/Schlachthaus, WC/Dusche
Obergeschoss: Zimmer 1, Zimmer 2, Flur 1, Räucherkammer, Kammer, Flur 2, Zimmer 3, Küche (Durchgang), Zimmer 4, Bad
Dachgeschoss: Abstell- und Trockenraum, Bodenraum
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Nieder...
Am Rande der Fußgängerzone im Altstadtbereich von Bodenwerder stößt das Objekt im vorderen Bereich an die "Münchhausenstraße", im rückwärtigen Bereich verläuft die Straße "Corvinusgang", über die die Liegenschaft auch mit dem Auto erreicht werden kann.
An dieser Rückseite hat sich Anfang 2025 ein Brand entwickelt, der Teile der Rückseite, des Dachs und im Obergeschoss direkt oder auch "indirekt" durch die Löscharbeiten in nicht unerheblichem Ausmaß beschädigt bzw. beeinträchtigt hat.
Bereits vor dem Brand waren aus der im Wohnbereich befindlichen offenen Holztreppe die unteren Stufen seitlich zur Badezimmerwand ausgebrochen. Das Schadensbild lässt einen holzzerstörenden Pilz vermuten, ggf. liegt hier auch der Echte Hausschwamm vor. Auch die Stütze und die Holzzarge im anliegenden Badezimmer zeigen eine Auffälligkeit. Untersuchungen in diese Richtung wurden nicht unternommen. Der Zutritt zum Obergeschoss über die noch vorhandenen Treppenteile ist nur noch schwerlich möglich und wird aus Sicherheitsgründen Dritten nicht mehr gestattet. Eine andere Zuwegung ins Obergeschoss ist nicht vorhanden.
Der Gebäudekomplex besteht aus einem zweigeschossigen Hauptgebäude, welches sich in ein Vorderhaus mit Außenwänden vorwiegend in Fachwerk und einem Hinterhaus, dessen Außenwände überwiegend aus Ziegeln erstellt sind, aufteilt. Dem Hinterhaus hat sich ursprünglich vor dem Brandfall ein eingeschossiger Schuppen mit einem darin liegenden Öl-Tankraum, und in südlicher Richtung ein halboffener Holzunterstand angeschlossen.
Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes wurde über Jahre eine Fleischerei betrieben. Im Obergeschoss liegt ein Wohnbereich, dieser ist nur über die zur Fleischerei gehörige Verkehrsfläche zu erreichen und ist nicht in sich abgeschlossen. Offensichtlich wurde ein Zimmer im Obergeschoss als Räucherkammer genutzt. Das Dachgeschoss ist über eine L-förmigen Treppenlauf aus dem Flur des Wohnbereiches zugänglich. Dort befindet sich im Giebel zur Münchhausenstraße hin ein abgeteilter Abstell-Trockenraum, der Rest ist Bodenraum. In den Geschossebenen gibt es jeweils Höhenversprünge.
Bereits vor dem Brandfall war das Objekt teilweise verwahrlost und (stark) vermüllt. Am/im Objekt scheinen in den letzten 30 Jahren keine nennenswerte Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen gemacht worden zu sein, mit Ausnahme des Bades im OG. Von einer wieder Inbetriebnahme der Heizungsanlage war bereits vor dem Brand nicht auszugehen. Zudem können auch zur Funktionalität sämtlicher Ver- und Entsorgungsanlagen wie auch der (Strom-)Leitungen keine Aussage getroffen werden.
Der Bereich des Verkaufsobjekt ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (M) gem. §6 BauNVO dargestellt, ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist demzufolge nach § 34 BauGB zu beurteilen. Denkmalschutz besteht nach Auskunft des Landkreises Holzminden nicht.
Die Raumaufteilung sieht wie folgt aus:
Erdgeschoss: Vorraum, ehem. Ladenlokal, Flur 1, Diele, Kühlraum, Küche, Flur 2, ehem. Wursteküche/Schlachthaus, WC/Dusche
Obergeschoss: Zimmer 1, Zimmer 2, Flur 1, Räucherkammer, Kammer, Flur 2, Zimmer 3, Küche (Durchgang), Zimmer 4, Bad
Dachgeschoss: Abstell- und Trockenraum, Bodenraum
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Nieder...
Lage
37619 BodenwerderBodenwerder
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 2.404,42 €/m² in Bodenwerder.
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