Einfamilienhaus mieten in Mittelhausen
** Mietkauf** leerstehendes Einfamilienhaus mit Anbau ca. 40 km westlich der Hallenser Altstadt
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- Kaltmiete
- 575 €
- Zimmer
- 4
- Fläche
- 100 m²
90 Aufrufe
Objekt-ID: 35444089
Objekttyp: | Einfamilienhaus |
Zimmer: | 4 |
Größe: | 100.00 m² |
Grundstücksfläche: | 112,00 m² |
Frei ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
Kaltmiete: | 575 € |
Gesamtmiete: | k.A. |
Preis/m²: | 5,75 € |
Kaution: | k.A. |
Immobilie
Befeuerungsart: | Zentralheizung |
Energieausweis: | Energieausweis nicht notwendig (Denkmalschutz) |
Objektbeschreibung
Die Stadt Allstedt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 27.09.2021 Folgendes mit: Das Grundstück liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Ein Flächennutzungsplan existiert für diesen Bereich nicht. Die Fläche liegt nicht im Sanierungsgebiet. Denkmalschutzrechtliche/denkmalpflegerische Belange bestehen nicht. Der Stadt sind keine Hinweise für Altlasten und auch keine Baulasten bekannt.
Nach Aussage des Landkreises, Bereich Bauleitplanung, gegenüber dem Veräußerer liegt das Grundstück innerhalb der Ortslage Mittelhausen im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Mittelhausen verfügt nicht über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Es ist von einem dörflich geprägten Wohngebiet auszugehen. Das Grundstück liegt nicht im Einflussbereich eines B-Planes.
Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises gibt gegenüber dem Veräußerer an, dass sich das Grundstück im Bereich eines archäologischen Flächendenkmals gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 DenkmSchG LSA befindet. Es handelt sich um den historischen Ortskern von Mittelhausen. Für Kulturdenkmale besteht eine Erhaltungspflicht. Das Verkaufsobjekt ist jedoch kein Einzeldenkmal. Bei Maßnahmen/Vorhaben, insbesondere Tiefbauarbeiten sind daher die Genehmigungspflichten gem. § 14 Abs. 1 und 2 DenkmSchG LSA zu beachten und einzuhalten.
Nach Aussage des Landkreises, Bereich Bauleitplanung, gegenüber dem Veräußerer liegt das Grundstück innerhalb der Ortslage Mittelhausen im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Mittelhausen verfügt nicht über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Es ist von einem dörflich geprägten Wohngebiet auszugehen. Das Grundstück liegt nicht im Einflussbereich eines B-Planes.
Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises gibt gegenüber dem Veräußerer an, dass sich das Grundstück im Bereich eines archäologischen Flächendenkmals gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 DenkmSchG LSA befindet. Es handelt sich um den historischen Ortskern von Mittelhausen. Für Kulturdenkmale besteht eine Erhaltungspflicht. Das Verkaufsobjekt ist jedoch kein Einzeldenkmal. Bei Maßnahmen/Vorhaben, insbesondere Tiefbauarbeiten sind daher die Genehmigungspflichten gem. § 14 Abs. 1 und 2 DenkmSchG LSA zu beachten und einzuhalten.
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