Etagenwohnung in Langenzenn
4-Zimmer Wohnung mit Balkon im geförderten Wohnbau Wohnberechtigungsschein Stufe 1 notwendig!
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- Kaltmiete
- 848 €
- Zimmer
- 4
- Fläche
- 89.32 m²
11 Aufrufe
Objekt-ID: 36703295
Objekttyp: | Etagenwohnung |
Zimmer: | 4 |
Größe: | 89.32 m² |
Etage: | 1 von 2 |
Frei ab: | 1.4.2025 |
Preise & Kosten
Kaltmiete: | 848 € |
Nebenkosten: | 480 € |
Gesamtmiete: |
1.328 € |
Preis/m²: | 9,49 € |
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Kaution: | k.A. |
Immobilie
Baujahr: | 2022 |
Befeuerungsart: | Gas |
Energieausweis: | Verbrauchsausweis |
Endenergiebedarf: | 44,00 kWh/(m²*a) |
Energieeffizienzklasse: | A |
Objektbeschreibung
Bei dieser ansprechenden Immobilie handelt es sich um eine Wohnung in der 1. Etage, die ab dem 1.4.2025 bezogen werden kann. Ein Badezimmer und ein separates Gäste-WC zählen neben vier schönen Zimmern zu dem Objekt. Die entsprechende Etage lässt sich bequem über einen Fahrstuhl erreichen. Auf dem Balkon lässt es sich wunderbar vom Alltagsstress erholen. Ein Stellplatz für Ihr Auto und ein Kellerraum sowie ein Waschkeller, stehen Ihnen außerdem zur Verfügung.
Die Einkommensgrenzen in der Stufe 1 liegen wie folgt:
Einpersonenhaushalt: 14.000 Euro
Zwei Personen: 22.000 Euro
Für jede weitere Person können 4.000 Euro und für jedes weitere Kind 1.000 Euro hinzukommen. Wohnungssuchende der Stufe 1 haben den höchsten Vorrang.
Zur sofortigen Vermietung steht eine 4 -Zimmer Wohnung mit Balkon in einem Haus mit 9 Wohneinheiten Garten. Die Wohnung unterliegt der Einkommensorientierten Förderung und erforderten zur Anmietung zwingend einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein der Stufe 1.
Informationen zur Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines und den Einkommensgrenzen erhalten Sie über das Landratsamt Fürth.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser muss vor Vereinbarung eines Besichtigungstermins beim Vermieter vorgelegt werden.
Wie bekommen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:
Die Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden
Die Wohnungsgröße muss an die Anzahl der Haushaltsangehörigen angepasst sein
Der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland muss gewährleistet sein
Bitte lassen Sie Ihre Voraussetzungen im Vorfeld bei einem persönlichen Gespräch mit dem Landratsamt Fürth,
Tel.: 0911 9773 1532, prüfen.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Folgende Unterlagen werden für eine Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins benötigt:
Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung
Einkommenserklärung des Antrag
Die Einkommensgrenzen in der Stufe 1 liegen wie folgt:
Einpersonenhaushalt: 14.000 Euro
Zwei Personen: 22.000 Euro
Für jede weitere Person können 4.000 Euro und für jedes weitere Kind 1.000 Euro hinzukommen. Wohnungssuchende der Stufe 1 haben den höchsten Vorrang.
Zur sofortigen Vermietung steht eine 4 -Zimmer Wohnung mit Balkon in einem Haus mit 9 Wohneinheiten Garten. Die Wohnung unterliegt der Einkommensorientierten Förderung und erforderten zur Anmietung zwingend einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein der Stufe 1.
Informationen zur Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines und den Einkommensgrenzen erhalten Sie über das Landratsamt Fürth.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser muss vor Vereinbarung eines Besichtigungstermins beim Vermieter vorgelegt werden.
Wie bekommen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:
Die Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden
Die Wohnungsgröße muss an die Anzahl der Haushaltsangehörigen angepasst sein
Der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland muss gewährleistet sein
Bitte lassen Sie Ihre Voraussetzungen im Vorfeld bei einem persönlichen Gespräch mit dem Landratsamt Fürth,
Tel.: 0911 9773 1532, prüfen.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Folgende Unterlagen werden für eine Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins benötigt:
Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung
Einkommenserklärung des Antrag
Lage
Coburger Straße90579 Langenzenn
Langenzenn
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 9,33 €/m² in Langenzenn.
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