Mieterselbstauskunft – die Selbstauskunft für Mieter
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Mieterselbstauskunft, selbstdurchschreibend
Ein Schritt weiter geht dann noch die Abgabe eines SCHUFA-BonitätsCheck
Gründe für eine Mieterselbstauskunft:
Der:die Vermieter:in hat ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wer in sein oder ihr Eigentum einziehen wird. Damit kann der:die Vermieter:in noch am ehesten verhindern, die Mietwohnung an sogenannte Mietnomad:innen oder zahlungsunwillige Mieter:innen zu vergeben.
Außerdem kann der:die Vermieter:in mit den Informationen über z. B. Kinder (Alter der Kinder), Tierhaltung, Spielen von Musikinstrumenten, geplante WG-Gründung besser „passende“ Mieter:innen für die Wohnung auswählen.
Muss ich als Mieter:in eine solche freiwillige Selbstauskunft abgeben?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des:der Vermieter:in, mit dessen Hilfe die Beantwortung der Fragen in der Mieterselbstauskunft verlangt werden kann. Du bist also nicht verpflichtet die geforderten Angaben zu machen. Es kann allerdings sein, dass sich deine Chancen auf die Wohnung verschlechtern.
Welche Fragen der Selbstauskunft muss ich als Mieter:in beantworten?
Der:die Vermieter:in ist grundsätzlich nur berechtigt, dem:der Mietinteressent:in Fragen zu stellen, die das Mietverhältniss betreffen. Auch in diesem Rahmen sind nicht alle Fragen des:der Vermieter:in zulässig, sondern ausschließlich diejenigen, die dem:der Mieter:in – nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB – nicht in seinen:ihren Rechten verletzen. Fragen, die nicht mit dem Mietvertrag im Zusammenhang stehen, darf der:die Mieter:in falsch beantworten, d.h. dem:der Mieter:in darf nicht nachträglich gekündigt werden, wenn sich herausstellt, dass er:sie insoweit diese Fragen falsch beantwortet hat.
Zulässige Fragen im Rahmen der Mieterselbstauskunft:
Fragen ...
- zur Identität des:der Mieter:in (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum o.ä.)
- zum Familienstand
- zur Anzahl und Alter der zum Haushalt gehörenden Personen
- zum Arbeitsverhältnis und zum Arbeitgeber
- zum Nettoeinkommen
- nach Haustieren, soweit deren Haltung untersagt werden darf
- danach, ob der:die Mieter:in Raucher:in ist
- danach, ob das Sozialamt oder ein anderer Grundsicherungsträger die Mietkosten trägt (ungefragte Aufklärungspflicht!)
- danach, ob über das Vermögen des:der Mieter:in das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (ungefragte Aufklärungspflicht!)
- danach, ob eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben wurde
- danach, ob eine Einkommenspfändung vorliegt
- nach Mietschulden aus vorangegangenen Mietverhältnissen
Unzulässige Fragen im Rahmen der Mieterselbstauskunft:
Fragen ...
- nach der Familienplanung (bestehende oder geplante Schwangerschaft) oder danach, ob in Zukunft Kinder in die Wohnung einziehen werden
- nach Mitgliedschaften in Parteien, im Mieterverein oder in einer Gewerkschaft
- nach dem Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
- nach der Person des:der vorherigen Vermieter:in
- nach der Nationalität oder ethnischer Zugehörigkeit
- zur Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern der:die Vermieter:in nicht seinerseits:ihrerseits eine Religionsgemeinschaft repräsentiert (Beispiel: katholische Kirche als Vermieter:in)
- nach Hobbies oder Musikgeschmack
- nach bestehenden Krankheiten oder Behinderungen
- nach Vorstrafen oder einem anhängigen Ermittlungsverfahren
- zur Offenlegung von Einnahmen und Verbindlichkeiten im Detail
- nach den Einkommensverhältnissen von Angehörigen, sofern diese nicht ebenfalls Mieter:in sind oder auf andere Art (z. B. durch eine Mietbürgschaft) in Verbindung zum Mietvertrag stehen
Ungefragte Aufklärungspflichten des:der Mieter:in:
Es gibt zudem eigene Aufklärungspflichten des:der Mieter:in, im Rahmen welcher, dieser dem:der Vermieter:in auf das Vorliegen bestimmter Situationen hinweisen muss, ohne dass er:sie hierzu ausdrücklich gefragt wird! Eine solche Aufklärungspflicht des:der Mieter:in wird angenommen, wenn:
- die Höhe des Mietzinses 75% oder mehr des Nettoeinkommens des:der Mieter:in beträgt.
- die Mieter:innen im Rahmen der Übernahme der Kosten der Wohnung vom Sozialamt oder anderen Grundsicherungsträgern (z. B. der Jobcenter) übernommen wird.
- über das Vermögen des:der Mieter:in ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Folgen nicht wahrheitsgemäßer Auskünfte:
Der:Die Mieter:in muss grundsätzlich dem:der Vermieter:in gegenüber wahrheitsgemäße Angaben machen.
Hat der:die Mieter:in bei der Abgabe der Mieterselbstauskunft im Hinblick auf zulässige Fragen eine falsche Auskunft erteilt, hat der:die Vermieter:in die Möglichkeit gegen das (Weiter-) Bestehen des Mietvertrags vorzugehen, sofern die betreffende Frage von wesentlicher Bedeutung für das Mietverhältnis ist. Der Mietvertrag kann dann außerordentlich fristlos gekündigt werden! Hat der:die Mieter:in bei der Beantwortung unzulässiger Fragen gelogen, ergeben sich hieraus keine rechtlich nachteiligen Folgen für ihn:sie.
Mieterselbstauskunft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ich/Wir sind an der Anmietung des Objektes Adresse / Lage: __________________________________________________________________ ab dem _________________ oder bereits/erst ab dem _________________ interessiert. Mir/Uns ist bekannt, dass die Selbstauskunft von uns nicht verlangt werden kann, jedoch der:die Vermieter:in die Entscheidung für eine eventuelle Vermietung auf die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben aus dieser Auskunft stützt und diese zur Vorbedingung macht. Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile(n) ich/wir dem:der Vermieter:in die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des o.g. Mietobjekts:
Außer mir/uns sollen noch weitere Personen die Wohnung beziehen [ ] nein [ ] ja
I. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Lage bin/sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie der Miete plus Nebenkosten, zu leisten. II. Ich/Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben. III. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass der Vermieter bei der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden die Schufa- Verbraucherauskunft zum Zwecke der Vermietung einholt. Auf Wunsch kann auch eine SCHUFA Selbstauskunft vorgelegt werden. IV. Der:die Vermieter:in ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Mieterselbstauskunft nicht mehr benötigt wird - wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt - hat der:die Vermieter:in diese Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich zu vernichten.
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