Mietgesuche und Kaufgesuche
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Ruhige Wohnung im Grünen gesucht
DE, Windeck
01.04.2025
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Wohnung für Pärchen
DE, München
06.01.2025
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Suche Wohnung mit Garten
DE, Helmbrechts
01.08.2025
- 500 €
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Eine Familie aus der Ukraine sucht eine Wohnung
DE, Plön
- k.A.
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- 60 m²
Wohnung
DE, Hamburg
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01.01.2025
- k.A.
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Atelier für Künstler gesucht
DE, Potsdam
01.03.2025
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Wohnung in Tübingen
DE, Tübingen
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Ich suche eine Mietwohnung
DE, Bebra
31.03.2025
- 500 €
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Wohnung für Ukrainer
DE, Berlin
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01.01.2025
- 550 €
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Suche Wohnung
DE, Leipzig
- Stötteritz
01.03.2025
- 800 €
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Hallöchen ich suche
DE, Wiehl
13.01.2025
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Wohnung Wien 1180/1190 4 Zimmer Eigentum
AT, Wien
01.01.2025
- 1.200.000 €
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Wohnung
DE, Karlsruhe
- Mühlburg
01.01.2025
- 500 €
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Wohnung zur Berufsausbildung gesucht
DE, Neustadt am Rübenberge
01.04.2025
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Neues Zuhause in Bochum gesucht
DE, Bochum
01.02.2025
- 1 €
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Der Mietvertrag
§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch regelt die Gebrauchsüberlassung einer fremden Sache gegen Zahlung eines
Mietzinses. Einige Grundsätze müssen unbedingt beachtet werden:1. Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein.
2. Der:die Mieter:in muss genau definiert werden. Bei mehreren Mieter:innen müssen alle mitunterschreiben!
3. Das anzumietende Objekt muss genau bezeichnet werden (Räume, Garten, Garage, Keller etc.).
4. Angaben über die Miethöhe müssen erfolgen.
5. Beginn und ggf. Ende (bei Zeitmietverträgen) der Mietzeit müssen festgelegt werden. Empfehlenswert ist die Nutzung von Mustermietverträgen, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beide Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.
Empfehlenswert ist die Nutzung von Muster Mietverträge, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beiden Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.