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Umzug Checkliste

Mit dieser Umzug Checkliste gelingt dein Umzug reibungslos!

Die folgenden Musterformulare stellen wir kostenlos zum Download zur Verfügung.
Umzug Checkliste (PDF)
Wohnungsübergabeprotokoll
Vermieterbescheinigung
Umzugstipps
Umziehen – mit Spediteur oder in Eigenregie?

Spedition
  • Verschiedene Angebote einholen
  • Leicht Zerbrechliches und Wertgegenstände selbst transportieren
  • Übergabeprotokoll zusammen mit der Spedition anfertigen
  • Umzugskartons, Packdecken und Tragegurte von der Spedition besorgen
  • Geeignetes Fahrzeug leihen und am Vorabend des Umzugstages abholen
  • Geeigneten Platz zum Be- und Entladen reservieren
  • Helfer mobilisieren
  • Für alle Fälle: Die Umzugsgut-Versicherung zahlt, wenn dein Hausrat z.B. bei einem Verkehrsunfall zu Bruch geht oder verbrennt

So klappt dein Umzug:
  • Möbelstellplan anfertigen
  • Belege der Umzugskosten sammeln und bei der nächsten Einkommensteuererklärung absetzen
  • Umzugstermin dem:der Arbeitgeber:in ankündigen, meistens erhält man einen Tag Sonderurlaub
  • Rechtzeitig Termine mit Handwerker:innen vereinbaren
  • Gegenstände, die nicht dem täglichen Gebrauch dienen, schon vorher einpacken und, wenn möglich, bereits vor dem Umzug in die neue Wohnung bringen
  • Übernachtungsmöglichkeit in der neuen Wohnung schaffen

Beim Verlassen der alten Wohnung
  • Hauptsicherung ausschalten
  • Briefkasten entleeren
  • Namensschild entfernen
  • Letzter Kontrollgang. Nichts vergessen?

Besonderheiten beim Auszug aus einer Mietwohnung
  • Kündigungsfrist einhalten:
    siehe auch Informationen zu Kündigungsfristen
  • Renovierung (abhängig vom Vertrag)
  • Kaution verzinst zurückzahlen lassen
  • Übergabeprotokoll mit Fotos:
    - welche Renovierungsarbeiten sind erfolgt
    - vereinbarte Ablöse für eingebaute Gegenstände festschreiben
    - Schäden aufnehmen, die dem:der Vermieter:in zu tragen hat

Ab- und Anmelden, Ändern

Einwohnermeldeamt

Stadtwerke (Strom, Gas, Wasser)
  • Bei Umzug in eine Mietwohnung
    - Zählerstand Gas und Strom in der alten Wohnung ablesen
    - Tag des Umzuges und neue Adresse telefonisch mitteilen
    - eventuell Nachmieter:in angeben
  • Bei Umzug in eine Eigentumswohnung oder in ein Haus
    - Zählerstand Gas und Strom in der alten Wohnung ablesen
    - In der neuen Wohnung/Haus Zählerstand Gas, Strom und Wasser mitteilen
    - Tag des Umzuges und neue Adresse telefonisch mitteilen
    - eventuell Nachmieter:innen und Vorbesitzer:innen angeben

Finanzamt
  • Adressänderung geht mit der neuen Einkommensteuererklärung zu
  • Bei Kauf einer Eigentumswohnung bzw. Hauses Formular "Antrag auf Eigenheimzulage" beantragen

Telefon
  • Adressänderung und Änderung im Telefonbuch mindestens 2 Wochen vorher telefonisch mitteilen

Deutsche Post AG
  • Nachsendeauftrag 10 Tage vorher im Postamt ausfüllen und dort wieder abgeben

KFZ-Zulassungsstelle
  • Innerhalb 2 - 4 Wochen neue Adresse mitteilen bzw. Fahrzeuge ummelden
  • Diese Unterlagen brauchst du:
    - Fahrzeugbrief und -schein
    - ausgefüllte Deckungskarte vom Versicherungsunternehmen
    - Ausweis mit neuer Adresse
    - eventuell Vollmacht des:der Halter:in

Müllabfuhr
  • bei Mietwohnung:
    Gebühren sind in den Miet-Nebenkosten enthalten, Mülltonnen sind vorhanden
  • bei Eigentumswohnung/Haus:
    Mülltonne rechtzeitig bei Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bestellen. Gebühren werden über den Grundabgaben-Bescheid erhoben.

Bank oder Sparkasse
  • neue Bankverbindung?

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
  • Änderungsanzeige z.B. bei Banken erhältlich

Neue Anschrift mitteilen
  • Arbeitgeber:in
  • Kreditinstitut(e)
  • Versicherungen
  • Tageszeitung
  • Zeitschriftenverlage
  • Vereine
  • Verwandte, Freunde, Bekannte

Versicherungen
Auch dein Versicherungsschutz muß zum neuen Heim passen. Deine Hausratversicherung und die Haushalt-Glasversicherung gelten automatisch für die neue Wohnung. Teile lediglich deine neue Anschrift und die neue Wohnfläche mit, damit die Versicherungssumme angepaßt wird.
Wichtig bei der Haushalt-Glasversicherung: Bitte angeben, ob es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt.
seit 18.11.2019