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Vermieterbescheinigung / Wohnungsgeberbestätigung

Kostenloses Muster zum Download

Seit dem 1. November 2015 gibt es innerhalb Deutschlands ein einheitliches Meldegesetz. Bei Ein- und Auszug reicht es nicht mehr nur das zuständige Einwohnermeldeamt zu informieren, sondern du benötigst dafür auch eine Vermieterbescheinigung. Vermieter:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet eine solche Bescheinigung auszustellen.
Vermieterbescheinigung
Die folgenden Musterformulare stellen wir kostenlos zum Download zur Verfügung.
Vermieterbescheinigung (PDF)
Mit der Vermieterbescheinigung richtig an- und ummelden
Gesetzliche Pflichten für Vermieter:innen:
Bei einem Wohnortswechsel innerhalb Deutschlands, bist du aufgrund des Bundesmeldegesetzes dazu verpflichtet, dich umzumelden und deine neue Anschrift dem zuständigen Einwohnermeldeamt binnen zwei Wochen mitzuteilen. Auch wenn du nach Auszug keinen neuen Wohnort in Deutschland beziehst, ist zumindest eine Abmeldung erforderlich. Die notwendige Vermieterbescheinigung über den Ein- bzw. Auszug muss der:die Vermieter:in dir innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen.

Inhalt der Bescheinigung:
Folgende Informationen müssen in der Vermieterbescheinigung unbedingt enthalten sein:
  • Name und Anschrift des:der Vermieter:in bzw. Wohnungsgeber:in
  • Information, ob es sich um einen Aus- oder Einzug handelt
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen des:der neuen Mieter:in

Die Bescheinigung kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form ausgestellt werden. Der:Die Wohnungsgeber:in bzw. Vermieter:in kann sie entweder dem:der Mieter:in oder direkt der zuständigen Meldebehörde zukommen lassen.

Bußgelder bei Fristversäumung oder Scheinanmeldung
Wenn du nicht innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt deinen Ein- bzw. Auszug anzeigt, riskiert du eine Strafe von bis zu 1.000 Euro – diese trifft auch den:die Vermieter:in bzw. Wohnungsgeber:in, falls dieser die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellt. Sehr viel teurer wird es, wenn der:die Vermieter:in aus Gefälligkeit einer Person eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese gar nicht in seiner:ihrer Wohnung wohnt. Hier muss der:die Vermieter:in ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bezahlen!
seit 18.11.2019