Wohnungsanzeigen kostenlos inserieren
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Wohnungsanzeigen kostenlos inserieren
Bei uns inserierst du deine private Wohnungsanzeige kostenlos.
Bei uns inserierst du deine private Wohnungsanzeige kostenlos. Du bist Vermieter:in, Hausverwalter:in oder Immobilienmakler:in und hast eine Wohnung zu vermieten oder es ist ein:e Nachmieter:in gesucht? Inseriere deine Wohnungsanzeige komplett kostenfrei in unserer Wohnungsbörse und finde so deine neue:n Mieter:in oder Nachmieter:in!
Kostenlose Online Vermietung: Du zahlst keine Insertionskosten für deine Wohnungsanzeigen.
Schnell und unkompliziert ein Wohnungsinserat aufgeben, kostenlos für private Anbieter:innen und gewerbliche Anbieter:innen.*
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als registrierte:r Anbieter:innen die Kontaktdaten zu den Mietgesuchen einsehen, ohne selbst eine Wohnung inserieren zu müssen
Häufig gestellte Fragen
Wieviel kostet es ein Wohnung zu inserieren?
Wo und wie lange erscheint meine Anzeige?
Welche Immobilien kann ich inserieren?
Wie kann ich ein Inserat auf wohnungsboerse.net schalten?
Die richtige Mietpartei finden
Du wünscht dir eine:n Mieter:in, der:die deine Wohnung langfristig anmietet, sorgsam mit deinem Eigentum umgeht und mit den Nachbar:innen zurechtkommt?
Dann stelle dem:r künftigen Mieter:in - bevor du deine Wohnung vermietest - wichtige Fragen:
- Wer soll alles einziehen?
- Ziehen Kinder ein, wie alt sind die Kinder?
- Hast du Haustiere?
- Warum möchtest du umziehen?
- Wie heißt dein:e jetzige:r Vermieter:in?
Empfehlenswert ist Einholung einer Mieterselbstauskunft und ggf. die Einholung einer Mieterbonitätsprüfung.
Mietspiegel
Informiere dich hier über die ortsüblichen Mietpreise in deiner Region.
Unsere Wohnungsbörse Mietspiegel basieren auf einer Auswertung der in unserem Immobilienportal inserierten Mietwohnungen.
Sie sind eine gute Orientierungshilfe, wenn du eine Wohnung anbieten möchtest.
Der Mietvertrag
§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch regelt die Gebrauchsüberlassung einer fremden Sache gegen Zahlung eines Mietzinses. Einige Grundsätze müssen unbedingt beachtet werden:
- Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein.
- Der:die Mieter:in muss genau definiert werden. Bei mehreren Mieter:innen müssen alle mitunterschreiben!
- Das anzumietende Objekt muss genau bezeichnet werden (Räume, Garten, Garage, Keller etc.).
- Angaben über die Miethöhe
- Beginn und ggf. Ende (bei Zeitmietverträgen) der Mietzeit.
Empfehlenswert ist die Nutzung von Mustermietverträgen, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beiden Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.
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