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Mietwohnung finden - ohne Provision

Du findest bei uns provisionsfreie Wohnungen zur Miete von Privatpersonen und von Immobilienmakler:innen. Aufgrund der gesetzlichen Änderung in Deutschland im Juni 2015 werden heutzutage in der Regel alle Mietwohnungen provisionsfrei angeboten. Wird die Mietwohnung über eine:n Immobilienmakler:in vermittelt, bezahlt die Person die Provision, die den:die Makler:in bestellt hat (Bestellerprinzip). Natürlich kann auch der Suchende selbst eine:n Makler:in mit der Wohnungssuche beauftragen.

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Die Wohnungssuche von privat & Makler:in

Wie finde ich die passende Mietwohnung?

Über 50% der Deutschen wohnen zur Miete (laut des statistischen Bundesamtes). Im Schnitt wechselt jede:r Deutsche 4-5 Mal im Leben sein Zuhause. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Familienzuwachs, berufliche Veränderungen, Liebe oder einfach der Wunsch nach Veränderung.

Was sind deine Ansprüche?

Definiere deine Ansprüche und Wünsche an die neue Immobilie. Wieviel Budget steht zur Verfügung und wie groß muss die Wohnung sein? Soll ein Balkon oder Garten vorhanden sein? In welcher Etage soll sich die Mietwohnung befinden? Muss diese barrierefrei sein? Und wo soll sie gelegen sein, zentral oder lieber etwas außerhalb und ruhiger?

Alle Wohnungen, die zu deinen Suchkriterien passen, werden angezeigt. Per E-Mail oder Telefon kannst du dann mit dem:der Vermieter:in sehr einfach Kontakt aufnehmen.

Suchauftrag:

Du kannst auf wohnungsboerse.net einen Suchauftrag erstellen und wirst so regelmäßig über neu eintreffende Mietobjekte, die deinen hinterlegten Suchkriterien entsprechen, per E-Mail informiert. Die angelegten Suchaufträge können jederzeit geändert oder gelöscht werden.

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Merkliste:

Hier kannst du Wohnungsanzeigen, die für dich besonders interessant sind, speichern und schnell wiederfinden.

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Eigene Suchanzeige aufgeben:

Du kannst selber eine Suchanzeige erstellen. So erreichst du den:die Vermieter:in, die selbst gezielt nach neuen Mieter:innen suchen wollen. Hier gibst du dann die Eckdaten zur gesuchten Wohnung, sowie Informationen über dich bzw. die Personen an, die einziehen möchten.

Kostenlose Suchanzeige aufgeben

Makler:in beauftragen:

Mietwohnungen werden oft von Hausverwaltungen und Immobilienmakler:innen betreut. Der Vorteil bei Beauftragung von Makler:innen besteht darin, dass sie sich um alles kümmern: vom Besichtigungstermin bis zum Abschluss des Mietvertrages. Über unsere Maklersuche kannst du schnell und unkompliziert die richtigen Makler:innen finden.

Makler:in finden

Die Wohnungstypen

Wohnungen unterscheiden sich anhand ihrer Bauform und Ausstattung

  • Maisonette: Wohnung, welche sich über mehrere Etagen erstreckt, wobei meistens das Dachgeschoss dabei umfasst ist.
  • Penthouse: Luxuriöse Immobilie, meist mit Dachterrasse und eigenem Lift direkt in das Penthouse.
  • Gartenwohnung/Terrassenwohnung: Eine Immobilie, welche über einen eigenen Garten und/oder Terrasse verfügt. Diese befinden sich in der Regel im Erdgeschoss und gehören dann zu den Erdgeschosswohnungen oder aber im Dachgeschoss und sind dann den Dachgeschosswohnungen zugehörig.
  • Apartment: Dieser Begriff hat mehrere Bedeutungen: eine kleine 1 Zimmerwohnung (oft Einliegerwohnung) mit Kochnische oder kleiner Küche wird als Apartment bezeichnet, aber auch eine normale Wohnimmobilie mit gehobener Ausstattung.
  • Loft: Immobilien mit meist nur ein oder zwei Räumen mit sehr großzügiger Wohnfläche. Die Lofts entstanden aus umgebauten Lager- und Industriehallen und sind besonders bei Künstlern beliebt und weniger geeignet für Familien mit Kindern.
  • Einliegerwohnung: Die Einliegerwohnung ist eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim und verfügt meist über einen separaten Eingang. Häufig befinden sich Einliegerwohnungen im Dachgeschoss oder Souterrain.
  • Studentenwohnung: Mietwohnung, die an Studierende vermietet wird und in der Regel einen niedrigen Wohnstandart hat.
  • Souterrainwohnung: Sie befindet sich im Unter- oder Kellergeschoss, mit Fenstern und oftmals eine Terrasse im Lichthof.
  • Etagenwohnung: Alle Wohnungseinheiten ab dem 1.OG eines Miethauses auf einer Ebene.
  • Altbauwohnung: Als Altbau bezeichnet man Wohngebäude, die vor 1945 gebaut wurden.
  • Neubauwohnung: Neubauten sind nach 1945 errichtete Gebäude.

Was sollte man für einen Umzug beachten?

umzug

Wann ist der richtige Zeitpunkt, die alte Mietwohnung zu kündigen? Zunächst sollte man in seinem Mietvertrag nachlesen. In der Regel kann eine Mietwohnung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Riskant ist es, erst zu kündigen und dann mit der Wohnungssuche zu beginnen. Du solltest auf keinen Fall deine alte Wohnung kündigen, ohne mit der Wohnungssuche begonnen zu haben. Perfekt, wenn der Einzugstermin auf einen späteren Zeitpunkt bestimmt werden kann. Eine gute Alternative, um nicht zwei Wohnungen parallel bezahlen zu müssen, ist, wenn du dir Nachmieter:innen für die alte Wohnung suchst. Dafür brauchst du aber die Zustimmung des:der Vermieter:in. Tipp: Bei uns kannst du kostenlos einen Mustermietvertrag downloaden.

Die Wohnungsbesichtigung

Die meisten privaten Vermieter:innen, Wohnungsgesellschaften und Immobilienmakler:innen möchten vor dem Abschluss eines Mietvertrages eine Mieterselbstauskunft haben. Am besten bringst du diese bereits zum Besichtigungstermin mit. Das macht einen guten Eindruck und schafft Vertrauen. In der Regel muss man diese Selbstauskunft ohnehin abgeben, um eine Chance zu haben, die Mietwohnung zu bekommen. Viele Vermieter:innen werden zudem einen SCHUFA-Bonitätscheck einholen wollen.

Fragen zu deinem:r Arbeitgeber:in, Einkommen und zur Größe des Haushaltes solltest du wahrheitsgemäß beantworten. Ansonsten kann der:die Vermieter:in den Mietvertrag anfechten. Private oder intime Fragen müssen nicht beantwortet werden.

So hinterlässt du einen guten Eindruck

  • Komme pünktlich zum Besichtigungstermin!

  • Erscheine ordentlich gekleidet und trete freundlich und offen auf!
  • Lass dein(e) Haustier(e) daheim - Frage später, ob diese erlaubt sind.

  • Nimm eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft und ggf. eine SCHUFA-Bonitätscheck mit.

Die Mietkosten

Die Kosten für die Mietwohnung setzen sich zusammen aus der Kaltmiete und den Nebenkosten. Die Kaltmiete beruht dabei auf der Berechnung Preis pro Quadratmeter.

Bei den Nebenkosten unterscheidet man, ob die Heizkosten bereits in den Nebenkosten enthalten sind oder separat berechnet werden. Der Strom wird meistens zusätzlich über dein Stromversorgungsunternehmen abgerechnet. In Einzelfällen ist der Strom in den Nebenkosten inkludiert, dann handelt es sich um sogenannte „warme“ Nebenkosten.

Mit dem jeweiligen Mietspiegel der Stadt bekommst du einen guten ersten Anhaltspunkt, ob die verlangte Höhe der Miete gerechtfertigt ist. Preisverhandlungen sind unüblich und nicht gerne gesehen.

Preisentwicklung der Wohnungsmieten in Deutschland

Jahr 30m² Miet­wohnung 60m² Miet­wohnung 100m² Miet­wohnung
2024 18,19 € 11,35 € 11,74 €
2023 16,61 € 10,48 € 11,02 €
2022 13,65 € 9,64 € 10,47 €
2021 12,67 € 8,36 € 9,44 €
2020 11,34 € 7,87 € 9,12 €
2019 11,29 € 7,80 € 9,08 €
2018 11,01 € 7,55 € 8,82 €
2017 9,77 € 7,38 € 7,47 €
2016 12,57 € 7,60 € 8,47 €
2015 9,31 € 6,51 € 7,50 €
2014 8,63 € 6,10 € 6,94 €
2013 8,38 € 5,91 € 6,69 €
2012 7,90 € 5,72 € 6,31 €
2011 7,69 € 5,56 € 6,11 €

Der Mietvertrag

§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch regelt die Gebrauchsüberlassung einer fremden Sache gegen Zahlung eines Mietzinses. Einige Grundsätze müssen unbedingt beachtet werden:

  • Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein.
  • Der:die Mieter:innen müssen genau benannt werden. Bei mehreren Mieter:innen müssen alle mitunterschreiben!
  • Das anzumietende Objekt muss genau bezeichnet werden (Räume, Garten, Garage, Keller etc.).
  • Angaben über die Miethöhe
  • Beginn und ggf. Ende (bei Zeitmietverträgen) der Mietzeit.

Klauseln

Neben den allgemeinen Angaben, die ein Mietvertrag enthält, gibt es Klauseln, die vor dem Unterzeichnen genauer geprüft werden sollten:

Schönheitsreparaturen

Früher enthielten Mietverträge häufig Endrenovierungsklauseln. Viele davon sind mittlerweile ungültig. Kleinere Renovierungsarbeiten müssen in der Regel aber von dem:r Mieter:in durchgeführt werden.

Kleinreparaturen

Ist eine solche Klausel im Mietvertrag zu finden, ist der:die Mieter:in zu kleineren Reparaturen, wie z.B. die Instandsetzung tropfender Wasserhähne, verpflichtet. Kleinreparaturen müssen bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Reparatur von dem:r Mieter:in durchgeführt werden. Insgesamt dürfen die Kosten aber acht Prozent der Jahresmiete nicht überschreiten.

Tierhaltung

Der:die Vermieter:in darf eine Tierhaltung untersagen. Kleintiere, wie Vögel, Aquarienfische oder Hamster dürfen aber trotzdem miteinziehen.

Nebenkostenabrechnung

Ist ein entsprechender Zähler installiert, werden Heizung und Warmwasser normalerweise nach Verbrauch abgerechnet. Andernfalls wird über die Wohnungsgröße abgerechnet. Die sonstigen Nebenkosten, wie Kosten für Müllentsorgung, Grundsteuer und Hausbetreuung werden grundsätzlich nach Quadratmetern abgerechnet. Bei der Nebenkostenabrechnung solltest du als Mieter:innen alle Posten auf der Rechnung genau kontrollieren, oft sind unzulässige Kosten in den Mietnebenkosten enthalten.

Ist ein entsprechender Zähler installiert, werden Heizung und Warmwasser normalerweise nach Verbrauch abgerechnet. Andernfalls wird über die Wohnungsgröße abgerechnet. Die sonstigen Nebenkosten, wie Kosten für Müllentsorgung, Grundsteuer und Hausbetreuung werden grundsätzlich nach Quadratmetern abgerechnet. Bei der Nebenkostenabrechnung solltest du als Mieter:in alle Posten auf der Rechnung genau kontrollieren, oft sind unzulässige Kosten in den Mietnebenkosten enthalten.

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Kündigungsfrist

Bei unbefristeten Mietverträgen besteht im Normalfall eine dreimonatige Kündigungsfrist. Nach der Kündigung kann der:die Mieter:in ohne Angabe von Gründen zum Ende des übernächsten Monats ausziehen. Bei befristeten Mietverträgen wird das Ende des Mietverhältnisses bereits konkret im Mietvertrag festgelegt.

Empfehlenswert ist die Nutzung von Mustermietverträgen, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beiden Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.

FAQ zum Thema Wohnung mieten

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